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Damit eine Beglaubigung oder Legalisierung durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, dass die Heiratsurkunde im Original vorliegt. Kopien werden nicht akzeptiert. Falls Sie kein Original mehr besitzen, bestellen Sie bitte gleichzeitig eine neue Heiratsurkunde.

Für die Durchführung einer Legalisierung durch die Botschaft ist es erforderlich, dass die Urkunde zuerst mit einer Apostille versehen wird. Bitte setzen Sie daher auch ein Kreuz bei "Apostille durch das auswärtige Amt", wenn keine Apostille auf der Urkunde vorhanden ist.

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Apostillen und/oder Legalisierungen durch jeweilige Botschaft

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